Umgang mit indizierten Titeln

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Sir Jay
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Umgang mit indizierten Titeln

Beitrag von Sir Jay » 15.12.2012, 18:37

Ich hoffe ich greife nicht ein längst durchgekautes Thema auf, aber mir ist erst vor einiger Zeit aufgefallen, dass rein juristisch (nicht nur hier) irgendetwas nicht stimmen kann.

Im Internetpodcast "Gameone Plauschangriff" wird konsequent die Tugend gewahrt indizierte Titel entweder auszupiepsen, diese mit einem Decknamen zu umschreiben oder bei Nennung des Titels nicht zu bewerten.

Auch in der www.ogdb.eu wurde vollständig auf ein Bewertungssystem verzichtet eben weil es auch indizierte Titel gibt und man ein solches Feature damit nicht konsequent über alle Titel verteilen könnte.

Nun habe ich mich dort im Forum mal erkundigt, wie es denn sein kann, dass zum Beispiel die ofdb sehr wohl indizierte Titel bewerten lassen kann.
Ich zitiere:
"Die Frage, die sich juristisch stellt, lautet: Gilt die Bewertung eines indizierten Mediums als Werbung? Der OFDb ist diese Überlegung offenbar egal, sie nehmen das Risiko in Kauf - wir nicht."

Das wird anscheinend wirklich sehr ernst genommen. Keine Ahnung wie das die ofdb macht und ob sie überhaupt juristisch verfolgt werden müsste, aber wenn dem so ist, dann läuft das hier im Forum doch eigentlich auch nicht mit rechten Dingen zu, da auch wieder etliche indizierte Titel besprechen und sogar auf uncut Fassungen verweisen nach jedem Review.

Also mich würde schlicht und einfach mal interessieren wie denn da nun genau die Gesetzlage ist und inwiefern wir (oder die ofdb) davon befreit ist, oder hier sich die Betreiber wirklich einem kleinen Risiko aussetzen?

Jay ist verwirrt :lol:

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Beitrag von SFI » 16.12.2012, 07:18

Werbung liegt imo immer dann vor, wenn eine kommerzielle Absicht sprich der Verkauf im Vordergrund steht, dies ist z.B. bei Foren idR nicht der Fall. Außerdem ist afaik auch nicht der Film an sich indiziert sondern das Medium mit entsprechender Schnittfassung, ein weiterer Grund warum das Besprechen in Foren kein Problem darstellt.

Letztendlich steht hier etwas dazu:
http://dejure.org/gesetze/JuSchG/15.html
Die letzte Wahl - Vom Ende des politischen Urteils

„Fate: Protects fools, little children and ships named Enterprise.“

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Beitrag von gelini71 » 16.12.2012, 07:22

Das Thema hatten wir vor Jahren mal im alten DVD Vision Forum gehabt. Meines Wissens (ich bin ja kein Jurist) gibt es da keine eindeutige Regelung und es ist Auslegungssache ob die Erwähnung eines Titels im Journalistischen Sinne auch Werbung ist, zumal es von fast jedem Indextitel auch eine frei verkäufliche gekürzte Version gibt auf die man hinweisen kann. So jedenfalls hat der Patrick argumentiert, in der Vision wurden auch auf ungekürzte Versionen die auf dem Index stehen hingewiesen und auch die Cinema hat dies gemacht (so z.B. bei "Hard Boiled" der von der EMS in zwei Versionen auf den Markt gebracht wurde).
Ich mache keine Rechtschreibfehler, ich gebe Wörtern lediglich eine individuelle Note

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Beitrag von Sir Jay » 16.12.2012, 11:04

SFI hat geschrieben: Außerdem ist afaik auch nicht der Film an sich indiziert sondern das Medium mit entsprechender Schnittfassung, ein weiterer Grund warum das Besprechen in Foren kein Problem darstellt.
Aber genau das das tun wir im forum doch. Wir weisen explizit auf eine bestimmte uncut fassung hin...

so mal gucken, ob ich damit durchkomme:

Leute kauft euch, die indizierte und ungekürzte EMS Fassung von "Hard Boiled", das ist ein sehr guter Film!!

lol :lol:

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Beitrag von The Punisher » 16.12.2012, 12:28

Falsch, wir weisen darauf hin das es den Film Uncut gibt aber wir schreiben nicht da und da gibt es den Film Uncut aber die Scheibe ist indiziert also fragt den Händler ob ihr den Film in der indizierten Fassung unter der Ladentheke erwerben könnt.
Bild

"And shepherds we shall be, for Thee, my Lord, for Thee. Power hath descended forth from
Thy hand.That our feet may swiftly carry out Thy command. So we shall flow a river forth
to Thee, and teeming with souls shall it ever be. In nomine Patri Et Filii.Spiritus Sancti"

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Beitrag von McClane » 16.12.2012, 13:12

Ich bin auch kein Jurist, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass Filmkritik wie sie hier im Forum betrieben wird, unter Meinungsäußerung und nicht unter Werbung fällt. Es kann der Meinungsfreiheit ja nicht zuträglich sein, dass man bestimmte Titel deswegen nicht rezensieren darf - jedes professionelle Filmmagazin macht das ja auch. Bei der Cinema Top 50 der besten Actionfilme waren auch indizierte Titel genannt und das ist ja noch eher Werbung als eine Kritik.

Der vorauseilende Gehorsam von Seiten wie der ogdb ist IMO übertrieben. SB.com hat wegen der Problematik den Server nach Österreich verlagert, allerdings war dort die Problematik darin begründet, dass dort genau die "bösen" Szenen bebildert auf einer frei zugänglichen Seite zu sehen waren, nicht in der "Werbung" für Indextitel.
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Beitrag von Sir Jay » 16.12.2012, 13:39

Wie gesagt beim GameOne Plauschangriff wird im Falle eines indizierten Titels auch stets mit Decknamen und Piepstönen gearbeitet, oder einfach nicht wertend auf das Spiel eingegangen.

Also mehrmals im Podcast hieß es: "so lange wir nicht sagen ob das spiel gut oder schlecht ist, dürfen wir es beim namen nennen".

Das heißt hier wird bereits eine simple wertung, wie "dieses feature x fand ich toll in dem indizierten titel y" vermieden. Und das wurde in über 3 Jahren wirklich konsequent durchgezogen. Genauso kenne ich es auch aus Videospielmagazinen, wo kein wertendes wort über einen indizierten Titel verloren werden durfte...da wäre es wirklich mal interessant zu erfahren, wie denn da die rechtslage exakt definiert ist.

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Beitrag von tech-c » 16.12.2012, 15:25

Tja eigentlich wurde hier alles gesagt, wenn der Laden das so machen will, dann bitte, aber für mich hört sich das eher nach DDR Verhaltensstrukturen als nach freiem Meinungsaustausch an. Vielleicht sollten die ihren Server in ein Land mit Unterdrücker Regime auslagern, dann lohnt deren Verhalten wenigstens. :wink: :lol:
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Beitrag von freeman » 17.12.2012, 09:38

Das fällt bei uns (in unserer besprechenden Reviewform) alles unter freie Meinungsäußerung. Das wurde uns sogar beim Studium so verklinkert. Würden wir nur Texte einstellen ala: Kauft den uncut Film hier und da und setzen vielleicht noch einen Direktlink in den Shop, dann bekommen wir ein Problem ...

Viele Zeitschriften usw. verzichten darauf (gerade im Gamesbereich), weil eben eine vergleichende Nennung ala "Wolfenstein" dort schon rein platztechnisch null unterfüttert werden kann und dann durchaus falsch verstanden werden könnte als Hinweis, sich doch auch das Spiel mal richtig schön zu Gemüte zu führen. Und peng KÖNNTE es als Werbung missverstanden werden. Ich könnte mir aber vorstellen, dass da nie etwas passieren würde, wenn - ja WENN - nicht andere Redaktionen klagen würden, weil sie sich benachteiligt fühlen ala: Die dürfen, wir nicht. Denn nach wie vor gilt: Wo kein Kläger da kein Beklagter ...

In diesem Sinne:
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Beitrag von Sir Jay » 17.12.2012, 10:38

krass dann übertreiben die gameredaktionen ja tatsächlich...nicht mal ein simples "mortal combat ist cool" darf irgendwo stehen oder gesagt werden. naja jedenfalls ein sehr interessantes thema, das wohl von einigen viel zu ernst genommen wird...

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