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Beitrag von SFI » 27.03.2019, 08:24

Der Uploadfilter wird ja nun Realität. Was bedeutet das für uns? Avatare und Signaturen oder Nicknames könnten beispielsweise markenrechtlich geschützt sein ... Auf der anderen Seite ist das Gesetz eine gute Sache für "back to the 90s", sprich wir machen alles dicht, werfen das Handy gleich mit weg und leben wieder die Momente anstatt sie zu verpassen, weil man sie beständig zu konservieren versucht. :lol:
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Re: Artikel 13 Diskussion

Beitrag von Sir Jay » 27.03.2019, 09:14

mir ist das ganze Ausmaß noch nicht so ganz klar, was alles absofort rechtlich relevant wäre...

dürften wir jetzt quasi bei einem Filmreview das Filmcover nicht mitdazuposten, weil wir ja keine rechte an dem Filmplakat haben?

Wie ist das mit Zitieren? Wenn ich weiterhin Quelle meines Zitates angebe, ist das doch keine Urheberrechtsverletzung oder?

Ich bin gespannt, wie es sich entwickelt. Auch wenn die Mehrheit im Parlament darüber abgestimmt hat, ist die Mehrheit des Volkes anderer Meinung und daher denke ich, wird es in der Praxis nur wenige Kläger geben. Nur die Social Media Influencer wird es da wohl wirklich böse treffen - denn ein Uploadfilter klagt gar nicht erst - der filtert einfach nur aus :lol:

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Re: Artikel 13 Diskussion

Beitrag von gelini71 » 27.03.2019, 10:29

Es ist i.M. "nur" eine EU Richtlinie die in nationales Recht (= ein Gesetz) umgesetzt werden muß, da ist noch nichts in trockenen Tüchern und da kann sich noch einiges ändern.....
Ich mache keine Rechtschreibfehler, ich gebe Wörtern lediglich eine individuelle Note

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Re: Artikel 13 Diskussion

Beitrag von McClane » 27.03.2019, 17:25

Filmplakate in einem Review fallen unter das Zitatrecht, daran ändert sich nichts. Verlinken wurde ja explizit erlaubt.

Viel von dem Protest wurde ja von Google- und YouTube-Lobbyisten mit Quatschbehauptungen ("Youtube muss zumachen") gesteuert. Erst einmal abwarten, was die tatsächliche Umsetzung bringt. Wegen Avataren usw. gab es schon immer Diskussionen - zuletzt etwa 2009 bei einer Facebook-Aktion, bei der Leute als Profilbild für eine Woche einen Protagonisten aus einer Lieblingsserie ihrer Kindheit nehmen sollten. Da war ein paar (doofen) Leuten auch Angst und Bange, weil Disney usw. sie für Cartoon-Bildchen verklagen könnte. Die genaue Anzahl der Anklagen lag dann bei 0.
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Re: Artikel 13 Diskussion

Beitrag von McClane » 27.03.2019, 17:28

By the way, auch wenn das einige der Anwesenden überraschen könnte: Filmplakate, Bilder von Filmfiguren usw. waren schon lange vor der neuen EU-Richtlinie urheberrechtlich geschützt.
Ich denke nicht, dass sich groß etwas ändert, vor allem für Foren und Film-Review-Seiten.
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Re: Artikel 13 Diskussion

Beitrag von freeman » 27.03.2019, 19:08

Da war ein paar (doofen) Leuten auch Angst und Bange, weil Disney usw. sie für Cartoon-Bildchen verklagen könnte. Die genaue Anzahl der Anklagen lag dann bei 0.
Jupp, war imo auch ein Hoax.

Kann mir auch nicht vorstellen, dass sich für uns viel ändern wird. Die Firmen, die bestimmte Filme vertreiben, haben ja im Grunde sogar ein Interesse daran, dass man zumindest ihre Artworks verteilt. Vielleicht werden die von ihrer Seite etwas ändern... Artworks beispielsweise gemeinfrei machen (immerhin sind viele Postermotive in Deutschland, auch von kleineren Labels, ja auch zumeist Eigenleistungen von Labelgrafikern). Aktuell will die CDU ja beispielsweise die Urheberrechtsreform durchprügeln OHNE die Uploadfilter. Aber in trockenen Tüchern ist da ja noch lange nix. Auch die anderen EU-Länder sind ja da aktuell gefragt. Und vielleicht hassen die das Internet nicht so sehr wie Herr Voss :lol:

In diesem Sinne:
freeman

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