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Sir Jay
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Beitrag von Sir Jay » 04.06.2020, 09:01

Es gibt so einige Dinge, bei denen ich mir noch nicht so ganz sicher bin, wie man sie in Zukunft handhaben soll.

Fragen es aus meiner Sicht noch zu klären gilt:

Wie ist das mit dem Einbau von originalen Filmausschnitten?
In der Pilotfolge habe ich ja einen kleinen Filmausschnitt hineingeschnitten. Darf ich das überhaupt?

Wie ist das mit der Besprechung von indizierten/beschlagnahmten Titeln?
Aus anderen Filmpodcasts kenne ich, dass dort in einem Disclaimer explizit darauf hingwiesen wird nur über "frei zugängliche FSK 16" Fassungen zu sprechen. Sobald mal ein grundsätzlich indizierter Titel erwähnt wird, dann wird darauf geachtet ihn nicht zu bewerten. Man darf also (wie in Print Medien) nicht sagen, dass man die ungekürzte Indizierte Fassung von "XY" super findet und weiter empfehlen.
Müssen wir da wirklich so hart darauf achten?

Einbau von Filmmusik oder anderen lizensierten Stücken
Mir ist klar, dass ich keine gema relevante und somit einen aktuellen Chart Stürmer einbauen kann (was ich auch so oder so nie tun würde), doch was ist mit Musikstücken, die nicht unbedingt GEMA Schutz genießen, aber deswegen trotzdem noch lange nicht frei verwendbar sein müssen?
Dürfte ich jetzt einfach die Indiana Jones Theme als Einstimmung einbauen, wenn es das Thema hergibt?
Irre ich mich vielleicht und auch Filmscores sind ebenfalls gema geschützt? :lol:
Ich weiß von einem Podcast, das er regelmäßig gerne offiziell lizensierte Videospielmusik in voller Länge zelebriert (als eine Art Radio) und scheinbar scheint das in Ordnung zu sein, aber ich weiß nicht, ob nicht eventuell dafür auch Reche eingekauft worden sind...

Alles Fragen deren Antworten ich mir mal zusammenrecherchieren muss, aber vllt ist ja auch bereits unter euch der ein oder andere Medienrechtler :wink:

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McClane
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Re: Rechtliches

Beitrag von McClane » 04.06.2020, 09:53

Ich bin kein Medienrechtler, kann aber ein paar Dinge aus der journalistischen Praxis anbringen:

- indizierte/beschlagnahmte Filme: Da dürfte die Titelnennung kein Problem sein. Die Filme unterliegen ja nur einem Werbeverbot, journalistische Besprechung bzw. Aufarbeitung ist nicht verboten. Bei Beschlagnahmungen sind außerdem einzelne Fassungen beschlagnahmt, nicht der Film an sich (auch wenn es durch Inhaltsgleichheit einfacher wird). So lange ihr also nicht erzählt, dass sie die Leute unbedingt die beschlagnahmte DVD von Film XYZ kaufen sollen, weil die so geil ist, sehe ich da keine Probleme. Mal ganz abgesehen davon, dass ja immer mehr freikommt, darunter selbst berühmt-berüchtigte Sachen wie "Maniac" oder "Last House on the Left".

- Einbau von Fremdmaterial: Eine schwierige Sache. Theoretisch ist das verboten. Das journalistische Zitatrecht erlaubt unter gewissen Umständen den Einbau von Ausschnitten, wenn diese kommentiert werden (egal ob sachlich oder Parodie). Da hatte Raab ja mal einen Streit, in dem es darum ging, dass er einen Ausschnitt nicht genug kommentiert hätte. Bei vielen YouTube-Videos, gerade bei großen Kanälen, kann ich mir nicht vorstellen, dass dort die Rechte einzeln eingeholt werden. Allerdings wird fast immer das Label bzw. die Quelle eingeblendet, was ja beim Podcast nicht geht.
Man kann natürlich nach dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter" vorgehen, da mir bis jetzt in der Hinsicht wenig bis gar keine Abmahnungen bekannt sind, aber ich persönlich würde das Risiko nicht tragen wollen. Wie gesagt: Ich kenne die Rechtslage nicht hundertpro, deshalb kann ich bei diesem Punkt nur ein paar Gedanken anbringen, keinen definitiven Ratschlag erteilen.
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Re: Rechtliches

Beitrag von John_Clark » 04.06.2020, 10:35

Ich sehe da auch eher den absolut sicheren Weg und würde es vermeiden, Trailer oder ähnliches einzuspielen.

Betreffend Indizierung: Also, ich bin ja Schweizer und der Podcast läuft ja auf meinen Namen. Und wir Schweizer kennen das Wort "Indizierung" ja nicht mal :lol: Fands immer noch goldig, dass ich mit 13 Jahren locker im Kaufhaus das Videogame GoldenEye kaufen konnte, während deutsche Magazine nicht mal den Titel nennen durften - und so immer über "SilverEye" geschrieben haben. :lol:

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Re: Rechtliches

Beitrag von MarS » 04.06.2020, 10:37

Wegen der Musik vermute ich, wird es mindestens notwendig sein, sich bei der GEMA zu melden und dann dort entsprechend Beiträge zu bezahlen. Wenn möglich, würde ich auf die Verwendung von fremden Material weitestgehend verzichten. Die Verletzung von Urheberrechten kann teuer werden. Da bist du mit einer Abmahnung im Zweifel gut dran. Die Besprechung von indizierten Filmen sollte gehen. Zumal es ja auch immer weniger werden. Gerade bei den alten Streifen ist ja nicht mehr viel an Indizierungen übrig geblieben.

Ich bin aber mitnichten in diesem Thema wirklich wissend. Das Thema ist einfach zu sehr eigen und da kann ich mich mit meinem sonst ganz guten juristischen Verständnis auch schnell mal täuschen. Wir hatten im Unternehmen mal einen Rechtsstreit, da haben selbst unsere Anwälte das Urheberrechtsthema völlig unterschätzt. Das war ziemlich teuer am Ende. Also lieber etwas mehr Vorsicht walten lassen.

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Re: Rechtliches

Beitrag von John_Clark » 04.06.2020, 12:40

Wir hatten in der Schweiz eben auch der Fall, dass mir der Fehler unterlief, bei einem Artikel auf kult.ch versehentlich ein Foto zu benutzen, welches einem Fotographen gehörte. Eine Dortmunder Abmahn-Kanzlei hat uns daraufhin freundlichst kontaktiert und diverse Tausender verlangt. :00000694

Wir haben den Artikel umgehend vom Netz genommen und Tote Maus gespielt. Haben uns diverse Male per Brief kontaktiert, passiert ist nix. Weil die müssten uns in der Schweiz schon vor Gericht zerren und Anzeige erstatten.

Gleichzeitig haben wohl die gleichen Typen bei meinen Kollegen von blogbusters.ch dieselbe Masche abgezogen und der Besitzer hat damals auch konsequent den Schlussstrich gezogen und sein Herzensprojekt komplett vom Netz genommen. Schon tricky, diese Abmahnungen.

Deshalb, ich schlafe gerne gut - und geh deshalb auch lieber auf Nummer sicher.

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Re: Rechtliches

Beitrag von The Punisher » 04.06.2020, 15:07

Ich kenne einen Podcast wo manchmal YouTube sachen wie z.B. Dokus oder interviews angesprochen werden dann sagen die immer "den Link zu dem eben erwähnten Video findet ihr in der Folgenbeschreibung" oder so.
Bild

"And shepherds we shall be, for Thee, my Lord, for Thee. Power hath descended forth from
Thy hand.That our feet may swiftly carry out Thy command. So we shall flow a river forth
to Thee, and teeming with souls shall it ever be. In nomine Patri Et Filii.Spiritus Sancti"

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Re: Rechtliches

Beitrag von SFI » 04.06.2020, 15:38

Das journalistische Zitatrecht erlaubt unter gewissen Umständen den Einbau von Ausschnitten, wenn diese kommentiert werden (egal ob sachlich oder Parodie.
Ja so ist es. Allerdings kann sich imo nicht per se auf das Zitatrecht berufen werden. Das Zitat muss immer dazu dienen, eine eigene Reflexion zu untermauern und muss dafür so kurz wie möglich gehalten werden. Man kann also nicht in einem Beitrag ein Musikstück auszugsweise einbinden und dann sagen: Doofes Lied, mal überspitzt formuliert.
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Re: Rechtliches

Beitrag von gelini71 » 04.06.2020, 16:54

Ich würde von Musikstücken Grundsätzlich die Finger lassen, außer sie sind eindeutig Gemeinfrei oder unter einer CC Lizenz. Auch nicht als kurzer Einspieler, die Annahme das ein paar Sekunden Strafrechtlich nicht relevat sind ist falsch ! Solche Infos findet man leider immer noch im Netz. Deshalb Finger weg von Filmmusik, die ist genauso Urheberrechtlich geschützt wie jede andere Musik.
Ich mache keine Rechtschreibfehler, ich gebe Wörtern lediglich eine individuelle Note

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Re: Rechtliches

Beitrag von freeman » 04.06.2020, 19:41

Wobei es bei Musik ja auch immer noch Unterscheidungen gibt, ala: Liegt der Fokus drauf oder dillert es im Hintergrund, sagen wir, weil ein Autofahrer vorm Fenster den Song hört ;-)

Prinzipiell würde ich aber tatsächlich auf alles Fremdmaterial verzichten. So schläft es sich am besten. Und sollten Trailer wichtig sein, würde ich es machen, wie von Punisher angedeutet. Bei Youtube würde ich Links in die Beschreibung packen, im Podcast selbst eben erwähnen, wo man das jeweilige Stück/Video finden kann. Oder eben es en detail beschreiben...

Jugendschutz: Ich denke, da sollte schlicht und ergreifend mal studiert werden, was die Plattformen, wo's veröffentlicht wird, dahingehend sagen/schreiben. Prinzipiell bin ich da bei McClane: Man darf auch indizierten Stuff besprechen, es muss aber eben halt eine Besprechung sein, die über eine Beschreibung aller Gewaltszenen hinausgeht und das Werk an und für sich würdigt. Ein "gehet hin und kauft, am besten bei..." muss aber unterbleiben.

Was man allerdings nutzen können sollen dürfte, wären so vom Verleih zur Verfügung gestellte Soundsamples. Die sind teils sehr unterschiedlich. Mal eben wirklich Cues aus dem Film selbst, oder eben Making Of Gebrubbel und Interviews. Also so Elemente, die in Radios verbraten werden dürfen. Wenn man da sauber arbeitet (etwa den Verleih genau benennt, eventuell auch in der Beschreibung nochmal die Quelle erwähnt), werden die da nie was gegen haben. Ist ja Werbung. Das müssten dann aber eben ganz aktuelle Kinofilme sein. Für Videopremieren usw. hab ich diese Materialien noch nie gesehen.

In diesem Sinne:
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Re: Rechtliches

Beitrag von McClane » 06.06.2020, 13:56

Abmahnanwälte sind leider eine Spezies, die in meiner Gunst noch unter Kakerlaken kommen. Viele von denen "vertreten die Rechte" von Fotographen usw. ohne konkreten Anlass und ohne konkreten Auftrag. Scheint sich zu lohnen. Die Bundesregierung wollte die Praxis ja mal regulieren, bisher blieb es aber wohl bei Ankündigungen. Da werden oft Leute drangekriegt, die in Unkenntnis der Rechtslage Kavaliersdelikte begehen und auf einmal Tausende Euro bezahlen sollen.

Ganz besonders schlimm ist wohl die Seite "Marions Kochbuch", die sich einerseits in den Google-Rankings so positioniert haben, dass ihre Bilder bei bestimmten Suchen früh angezeigt werden und dann jeden abmahnen, der die verwendet. Da ist der Anwalt gezielt dran.

Mit der Rechtslage in Sachen Musik und audiovisuelles Material kenne ich mich leider zu wenig aus, um qualifiziert was zu sagen. Wir hatten mal von der Traumathek mit befreundeten Filmemachern zwei Probefolgen für ein Format aufgenommen, in dem wir über Filme sprechen, wo sie unter anderem einen Ausschnitt aus "Planet der Affen - Revolution" für einen kleinen Gag einbauen wollten, die meinten dann aber, das wäre zu teuer von den Rechten her. Kann aber sein, dass sie das hätten bezahlen müssen, weil es nicht vom Zitatrecht gedeckt ist.

Zum Thema Indizierung und Beschlagnahme: Ich habe noch nie erlebt, dass da ein Review oder eine Besprechung als Werbung ausgelegt wurde. Es gibt filmwissenschaftliche Literatur, die beschlagnahmte Kannibalenfilme analysiert und z.B. die medienkritischen Qualitäten von "Cannibal Holocaust" herausstellt, dem Film also sehr positive Eigenschaften unterstellt, was man ja tendenziell auch als Werbung ansehen könnte.
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Re: Rechtliches

Beitrag von Sir Jay » 07.06.2020, 21:17

McClane hat geschrieben:
06.06.2020, 13:56

Zum Thema Indizierung und Beschlagnahme: Ich habe noch nie erlebt, dass da ein Review oder eine Besprechung als Werbung ausgelegt wurde. Es gibt filmwissenschaftliche Literatur, die beschlagnahmte Kannibalenfilme analysiert und z.B. die medienkritischen Qualitäten von "Cannibal Holocaust" herausstellt, dem Film also sehr positive Eigenschaften unterstellt, was man ja tendenziell auch als Werbung ansehen könnte.
Davon möchte ich ja auch gerne ausgehen, aber ich stelle es halt bei einem sehr populären podcast (GameOne Plauschangriff) fest, dass dort sehr darauf geachtet wird, bloß nicht indizierte Titel zu bewerten. Da wurdem im Podcast versehentlich genannte Titel entweder ausgepiept oder es wurden bewusst Decknamen gewählt wie "Quark" statt "Quake" oder "Boom" statt "Doom" usw. Alles Praktiken die bereits auch Printmedien aus dem Bereich schon so in der Praxis hatten. Und auch bei den Filmpodcasts wurde sogar mal der Einfachkeit halber ein Disclaimer voraus geworfen, dass bei allen folgenden Filmen, über die man sich in den nächsten 2 Stunden unterhalten würde natürlich nur die regulär erwerbbaren FSK 16 Fassungen gemeint sind und nichts anderes...ja ne is klar :lol:

Ich kann mir ja auch nicht vorstellen, dass irgendwer von der BPJM da hockt, sich den podcast anhört und nur darauf wartet, dass da jemand endlich sich verplappert...Scheinbar besteht aber diese Angst noch...

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Re: Rechtliches

Beitrag von Nachtwaechter » 08.06.2020, 11:13

Sir Jay hat geschrieben:
07.06.2020, 21:17
Ich kann mir ja auch nicht vorstellen, dass irgendwer von der BPJM da hockt, sich den podcast anhört und nur darauf wartet, dass da jemand endlich sich verplappert...Scheinbar besteht aber diese Angst noch...
Ich denke davon geht auch keiner ernsthaft aus, aber ähnlich wie bei einer einer Indizierung, die ja auch nur auf antrag geschieht, besteht ja die Gefahr das jemand mithört, daran Anstoß nimmt, und es eben dann, sollte eine Differenzierung nicht vorliegen es an die entsprechenden Stellen weiterleitet.

Jeder zieht ja seine eigenen Grenzen und Denunziantentum ist ein beliebter Sport! :wink:
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Re: Rechtliches

Beitrag von MarS » 08.06.2020, 11:30

Ich kann es nur wiederholen. Macht es euch doch zumindest am Anfang einfach und besprecht Sachen ohne die Nennung von indizierten Filmen. Es sind doch so viele Titel inzwischen frei, dass man auf zig Stunden Gesprächsstoff ohne indizierten Titel kommen sollte. Ist doch nicht mehr wie früher, wo haufenweise der alten Kultschinken indiziert waren. Ansonsten gibt es einen großen Vorteil für Filme im Vergleich zu Videospielen: Fast immer existiert auch eine gekürzte Fassung. Wie will man denn unterscheiden, ob man gerade die gekürzte oder die ungekürzte Fassung bespricht? Die gekürzte Fassung zu besprechen, sollte ja unkritisch sein. Große Sorgen würde ich mir da nicht machen, andererseits empfinde ich es auch nicht als allzu schwierig den absolut sicheren Weg zu beschreiten.

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Re: Rechtliches

Beitrag von SFI » 08.06.2020, 17:23

Unser Forum ist voll von indizierten und rezensierten Filmen, das ist nichts anderes als ein Podcast. §131 STGB gilt zudem nicht, für:
Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.


Es ist aber klar, dass gewerbliche Podcasts/Filmseiten da vorsichtiger sind (das war schon bei der DVD-Vision so), weil da per se eine kommerzielle Verwertung nahe liegt.
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Re: Rechtliches

Beitrag von freeman » 08.06.2020, 20:18

Full Ack zum Timo. Das kommerzielle Element wird die Trennung zwischen Besprechung und Bewerbung extrem fließend machen.

In diesem Sinne:
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