Jugendschutzregelung, Altersratifizierung und so'n scheiss
- John_Clark
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Jugendschutzregelung, Altersratifizierung und so'n scheiss
Meine Freunde,
Dies wurde soviel ich weiss hier nocht nicht thematisiert. Ich bin gerade in einer Diskussion mit den Kollegen von fictionfantasy.de. Die haben gerade grösste Probleme wegen den drohenden Gesetzesänderungen, die ab dem 1.1.11 bei euch gelten werden. Thema, Altersratifizierung, Jugendschutz, etc.
Wie siehts bei euch aus Leute? Habt ihr euch schon damit befasst?
Dies wurde soviel ich weiss hier nocht nicht thematisiert. Ich bin gerade in einer Diskussion mit den Kollegen von fictionfantasy.de. Die haben gerade grösste Probleme wegen den drohenden Gesetzesänderungen, die ab dem 1.1.11 bei euch gelten werden. Thema, Altersratifizierung, Jugendschutz, etc.
Wie siehts bei euch aus Leute? Habt ihr euch schon damit befasst?
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Ja Leute, ich mach mir grosse Sorgen um unsere feine Community hier.. :(
http://www.planet3dnow.de/cgi-bin/newsp ... 1291151670
http://www.readers-edition.de/2010/12/0 ... tternacht/
http://www.planet3dnow.de/cgi-bin/newsp ... 1291151670
http://www.readers-edition.de/2010/12/0 ... tternacht/
du liebes bißchen...
Aber wie sagte Neo doch so treffend: "...eine andere Form der Kontrolle."
Als ob die sich einen Dreck scheren um die Jugend und Schutz. Nur wieder der Deckmantel der Moral um mehr zu kontrollieren und zu überwachen.
Aber wie sagte Neo doch so treffend: "...eine andere Form der Kontrolle."
Als ob die sich einen Dreck scheren um die Jugend und Schutz. Nur wieder der Deckmantel der Moral um mehr zu kontrollieren und zu überwachen.
"Rourke vor Gericht bringen? Ja sicher...und wenn ich dieses Wunder vollbracht hab schlage ich Gott K.O."
Tja - es sieht böse aus. Ich werde wohl bis zum Jahresende meinen kleinen Blog vom Netz nehmen. Wie es hier (und bei den Narren) aussieht kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Theoretisch müßte LL eine KJF Freigabe haben , bei all den Filmreviews von "bösen" Filmen die wir hier haben. Bloß was wäre dann ? Ich bin leider kein Nachtmensch.....
Theoretisch müßte LL eine KJF Freigabe haben , bei all den Filmreviews von "bösen" Filmen die wir hier haben. Bloß was wäre dann ? Ich bin leider kein Nachtmensch.....
Ich mache keine Rechtschreibfehler, ich gebe Wörtern lediglich eine individuelle Note
Erst mal abwarten, ist doch klar, dass es wieder zu überhitzten Reaktionen kommt. Zur Not sollen halt einige Verfassungsbeschwerde einreichen, imo sind die Folgen dieses Gesetzes durchaus diskussionswürdig bezüglich eines Verstoß gegen einige Art. im GG. Alternativen? Es wäre ebenfalls diskussionswürdig inwieweit das Gesetz private Seiten betrifft, immerhin sind wir hier nicht kommerziell und so gesehen müsste dann jeder auch seinen DVD Profiler runternehmen oder Bilder von der DVD Sammlung etc. Alternativen? Auslandsserver vielleicht? Als Vorsichtsmaßnahme kann man die betreffenden Subforen ja erstmal nur für reg. Mitglieder zugriffsfähig machen.
Die letzte Wahl - Vom Ende des politischen Urteils
„Fate: Protects fools, little children and ships named Enterprise.“
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- John_Clark
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Hä? Man sagt einfach die ganze Seite ist ab 18/KJ.gelini71 hat geschrieben:Bloß was wäre dann ? Ich bin leider kein Nachtmensch.....
Das hat doch gar nichts mit den Zeiten zu tun. Drauf darf man dann immer, halt nur ab 18. Und diese Prüfungen greifen nur wenn derjenige eine Software installiert hat, die die Prüfung auch auslesen kann
Mit einer 18er Freigabe ist man fein raus, solange man damit klar kommt. Unter 18 ist doch eh nicht unsere Zielgruppe.
Ich werde meine Seite auch ab 18 machen.
Das Problem an der Freigabensache ist nicht das vergeben einer Freigabe sondern das nachhalten. Wenn man einmal sagt "Meine Seite ist ab 12" darf halt kein Content dazu kommen der ab 16 oder 18 ist. Wenn man direkt sagt 18, ist alles wunderbar.
http://fsm.de/de/jmstv-2011
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 44566.htmlBin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen?
Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können, wenn sie nicht gegen das Strafrecht verstoßen, im Internet auch zukünftig frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.
Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:
* Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt gehalten werden
* Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind.
Sollte eine der Ausnahmen auf Ihr Angebot zutreffen, sind Sie auch schon bisher dazu verpflichtet, eine der folgenden Maßnahmen zu ergreifen um die gesetzliche Handlungspflichten zur gesetzeskonformen Ausgestaltung zu erfüllen:
* Nutzung von Sendezeitbegrenzungen
* Vorschalten technischer oder sonstiger Mittel
o das Programmieren für ein Jugendschutzprogramm, also die Altersklassifizierung, ist nach dem neuen JMStV ein Unterfall von dieser Möglichkeit, vgl. § 5 Abs. 5 Nr. 1, § 11 Abs. 1 JMStV-2011
Der Einsatz "technischer oder sonstiger" Mittel ist nach der bisherigen Rechtslage umständlich und wenig wirkungsvoll. Durch die neue Möglichkeit, ein Angebot mit einer Altersstufe zu kennzeichnen, tritt eine Alternative hinzu, die viel besser zum Medium Internet passt als Zeitbeschränkungen oder etwa die Abfrage der Personalausweisnummer.
► Ich möchte mein Angebot nicht kennzeichnen. Ist mein Angebot deswegen dann nicht mehr zugänglich? Besteht eine de-facto-Kennzeichnungspflicht?
Die Klassifizierung wird ausschließlich von nutzerautonomen Jugendschutzprogrammen ausgelesen, z.B. auf Computern, die Eltern für ihre Kinder sicher konfiguriert haben. Die Strenge der Filterung kann dabei von den Eltern individuell eingestellt werden. Sie können optional festlegen, dass nur gekennzeichnete Inhalte angezeigt werden.
Soweit eine Seite nicht klassifiziert ist, wird sie demnach nur unter folgenden Voraussetzungen nicht angezeigt:
* Am Computer des Endnutzers ist aktiv ein Jugendschutzprogramm eingerichtet worden. Die Entscheidung, ob ein Jugendschutzprogramm installiert wird und wie dies konfiguriert ist, obliegt allein dem Nutzer, z.B. den Eltern, die einen Computer für ihr Kind sicher gestalten wollen.
* Das Jugendschutzprogramm ist zusätzlich so konfiguriert (optional), dass nicht gekennzeichnete Seiten nicht angezeigt werden.
Soweit Schulen entsprechende Filter einsetzen und diese „strikt“ konfigurieren, gilt das auch für diesen Fall. Schulfilter sind aber auch heute schon installiert und abhängig von der Entscheidung der jeweiligen Schule bzw. Kinder- und Jugendeinrichtung als strikt oder weniger strikt konfigurierbar. Jugendschutzprogramme beinhalten natürlich weitere Mechanismen (z.B. Blacklist, Whitelist) sowie die Möglichkeit der manuellen Freigabe oder Sperrung einzelner Websites. Die Alterskennzeichnung tritt lediglich als neues Instrument hinzu, um die Entscheidung der Filterprogramme einfacher und die Qualität der Filterung besser zu machen.
Die Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV) sieht vor, dass ab 2011 jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen muss. Die Klassifizierungsstufen beruhen dann auf den aus dem Filmbereich bekannten Altersfreigaben (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Die Pflicht zur Einordnung des Inhalts soll für jede Webseite gelten. Für die meisten Betreiber von Websites wird aus rein praktischen Gründen weder die mögliche Verwendung einer technischen Altersprüfung noch eine "Sendezeitbeschränkung" in Frage kommen. Ihnen bleibt dann nur die im JMStV vorgesehene Kennzeichnung der Website mit einer durch die geplanten Jugendschutzprogramme auslesbaren Altersfreigabe.
Die einzige sinnvolle Möglichkeit für VZlog wäre es also, das gesamte Blog mit 'Ab 18' zu bewerten, was für uns aus keinen Sinn macht."
Ähm ja, und das mache ich wo? Erwarten die echt, dass ein Hansel für seine Privatseite, die er mit einem 08/15 Dreamweaver Rip aus dem Netz erstellt hat, in den Quellcode reingeht und da eine Zeile einfügt, die von den landläufigen Browsern ausgelesen wird?Hä? Man sagt einfach die ganze Seite ist ab 18/KJ.
Diese Regeleung ist so gaga und so DUMM, dass ich es nicht in Worte fassen kann!
Und wieder beweist sich, in was für einen Land wir leben! Wie heisst es so schön? Wir WÄHLEN Politiker NICHT, damit sie uns unser ohnehin viel zu reglementiertes Leben noch weiter reglementieren. Wir WÄHLEN Politiker, damit sie uns unsere bestehenden Freiheiten garantieren. DIESER, UNSER Staat hat das irgendwie nicht so wirklich kapiert ... mal sehen, wann wir wieder in anderen Ländern einmarschieren ...
Und das Geile: Um Youtube Pornos zu gucken, müssen Schüler und Kiddies dennoch nur: Ja, ich bin älter als 18 klicken. Was wollen die Deutschen dagegen machen? Die Auslandsseiten lahmlegen, wie China zu Olympiazeiten, als alle aufjaulten, dass die das machen? Oder denen UNSEREN Jugendschutz aufdrängeln?
LOL ...
Des Weiteren würde ich NICHT einfach alles auf 18 setzen. Warum auch? Wir besprechen Filme! Würde eine solche Kennzeichnungspflicht DARAUF Einfluss haben, dürfte es keine TV Zeitschriften mehr geben, die Filme ausführlicher besprechen, von Moviemagazinen ganz zu schweigen. Sprich, solange man keine Bildmaterialien usw. nutzt, die den Inhalt quasie "körperlicher" spürbar machen, sollten Seiten wie die unsrige absolut im grünen Bereich sein. Gilt imo auch für Blogs. Für mich ist dieses vom Netzgehen der Blogs eher eine Art Kurzschlusshandlung ... We will see ...
In diesem Sinne:
freeman
PS.: Und was wird dann erst aus HPO? FSK 21 gibts doch offiziell gar nicht. Ich sags ja, absolut lächerliche Idee ... ;-)

Wird irgendwann bekanntgegebenfreeman hat geschrieben:Ähm ja, und das mache ich wo? Erwarten die echt, dass ein Hansel für seine Privatseite, die er mit einem 08/15 Dreamweaver Rip aus dem Netz erstellt hat, in den Quellcode reingeht und da eine Zeile einfügt, die von den landläufigen Browsern ausgelesen wird?Hä? Man sagt einfach die ganze Seite ist ab 18/KJ.
http://fsm.de/de/jmstv-2011
Prnzipiell finde ich das mit dieser kleinen Änderung und der Software schonmal viel besser, als wie es einem viele Seiten momentan verkaufen.► Wann werde ich das Altersklassifizierungssystem der FSM nutzen können?
Das System wird spätestens Anfang 2011 zur Verfügung stehen.
► Wie wird die Alterskennzeichnung technisch umzusetzen sein? Was muss ich als Anbieter dabei genau machen?
Der gemeinsame Standard hierfür wird gegenwärtig unter den beteiligten Institutionen (vgl. § 12 JMStV-2011) abgestimmt und wird sodann auf anschauliche Weise kommuniziert werden. Ob und, wenn ja, auf welche Weise neben der technischen Kennzeichnung auch eine optische Kennzeichnung erfolgen muss, wird derzeit noch diskutiert.
Klar, wenn ich auf "unter 18" angewiesen bin, kommt viel Arbeit auf einen zu. Einzelne Beiträge immer auf "ab 12" zuschneiden oder gar unterschiedlich freigeben, da hätte ich auch wenig Bock drauf.
Ich muss auf meiner Seite sowieso den 18er Weg gehen, wegen den Trailern. Habe ja nicht nur Reviews. Hier sind übrigens auch nicht nur Reviews im Board.
Übrigens gibts für Foren einen eigenen Abschnitt. Evtl. wirklich alle mal die FAQ da genau lesen. http://fsm.de/de/jmstv-2011
► Ich habe user generated content in meinem Angebot. Muss bzw. kann ich das auch klassifizieren? Muss ich den Content überwachen?
Man kann diese Inhalte klassifizieren, eine Verpflichtung besteht aber nicht. Voran zu stellen ist hierbei, dass Plattformanbieter nicht für Drittinhalte haften, solange sie keine Kenntnis davon haben. Plattformanbieter sind also ganz allgemein hinsichtlich unbekanntem Inhalt von Dritten (Foreneinträge, Kommentare etc.) jugendmedienschutzrechtlich nicht in der Pflicht, solange keine Kenntnis besteht. Auch eine Überwachungspflicht besteht nicht.
Die Kennzeichnung einer ganzen Plattform mit user generated content ist aber möglich. Sie setzt laut JMStV voraus, dass gewisse Standards erfüllt sind, etwa das Anbieten von Notice-and-Takedown-Verfahren (Meldemöglichkeit von für die angegebene Altersstufe ungeeigneten Inhalten). Soweit dies der Fall ist, kann der Anbieter also auch Plattformen mit user generated content klassifizieren, selbst wenn dort zwischenzeitlich einzelne Inhalte von Dritten eingestellt sind, die nicht der angegebenen Altersstufe entsprechen. Soweit der Anbieter hiervon Kenntnis erhält (etwa dadurch, dass ein Nutzer die Meldemöglichkeit nutzt), muss er den Inhalt entfernen oder das Gesamtangebot mit einer höheren Altersstufe kennzeichnen. Er kann also die Altersstufe festsetzen, die er bei der Bearbeitung von Meldungen über ungeeignete Inhalte selbst als Beurteilungsstufe ansetzt. Die Verantwortung des Hosters bzw. Plattformanbieters für Inhalte Dritter ab Kenntnis gilt aufgrund der europarechtlichen Vorgabe auch schon heute und unabhängig von Fragen des Jugendmedienschutzes, vgl. § 10 TMG.
Das macht mein Arbeitgeber aktuell (nur FSK 16) und das ist schon eine Heidenscheißarbeit.Klar, wenn ich auf "unter 18" angewiesen bin, kommt viel Arbeit auf einen zu. Einzelne Beiträge immer auf "ab 12" zuschneiden oder gar unterschiedlich freigeben, da hätte ich auch wenig Bock drauf.
Alleine die Tatsache, dass was kommen soll, wo noch NIX wirklich steht, zeigt doch nur, was hier für ein Niveaulimbo getanzt wird ...
Trailer dürften theoretisch aber auch nur greifen, wenn du sie selber in dein Angebot sichtbar einbindest. Bei dir hostest ... also REIN THEORETISCH!
In diesem Sinne:
freeman

- John_Clark
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Leute, bereitsgesehen.de hat jetzt soeben auf das JMStV reagiert... :?
http://www.bereitsgesehen.de/zensiert.htm
http://www.bereitsgesehen.de/zensiert.htm
Totaler Humbug, gerade weil es das entsprechende Ministerium juckt, ob so ne Inet Seite dicht macht. Vielleicht wollten die das damit ja genau erreichen, quasi ne Selbstzensur aus Protest, Problem gelöst. Wenn sich jeder Rebell in der Vergangenheit hätte einfach erschießen lassen ... 
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Ich empfinde es nicht als Humbug , gerade wegen der hohen potentiellen Geldstrafe. Das Hauptproblem ist: Keiner kann sagen was ab dem 01.01.2011 passieren wird. Läuft alles weiter wie bisher oder werden ab dem Tag Anwaltskanzleien eine eine Cashcow entdecken & es Abmahnungen regnen wie zu besten MP3 Verlinkungen ?
Ich mache keine Rechtschreibfehler, ich gebe Wörtern lediglich eine individuelle Note
Da würde mich mal eine Quelle interessieren, denn das wäre einfach mal ein schöner Verstoß gegen alle möglichen Meinungsfreiheitsgrundsätze ... da sollte man dann vors Verfassungsgericht ziehen ...In Kurz: in wenigen Wochen gilt es schon als jugendgefährdend, über ausgewiesene oder potenzielle FSK 16 Filme zu berichten.
(Richtig, damit wäre schon "The Dark Knight" jugendgefährdend).
Würde im Umkehrschluss nämlich bedeuten, alle Kinoseiten, TV Zeitschriftenseiten, Amazon!!! und Co., die auch nur ansatzweise FSK 16 Material anbieten, müssten sich mit einem Altersverifikationssystem dicht machen. Und wenn es so wäre, würden wir nicht darüber diskutieren, ob man klagen könnte, sondern dann wären die Klagen schon da ... Aktuell sehe ich da viele Kurzschlusshandlungen ... wobei man freilich vermuten kann, dass solch ein Vorgehen wirklich darauf abzielt, ne Grundlage zu schaffen, um wegen Pressefreiheit und Co. zu klagen ...
Denn, soweit mir bewusst, werden die Jugendschutzrichtlinien ja nicht verschärft, sondern eben nur gelabelt, wenn man es so will. Sprich, es kommt ein zudem freiwilliges Zeichen dran! Heisst also auch: Wenn man irgendwelchen Jugendschützern aufgefallen wäre, hätte man schon längst einen Rüffel bekommen ...
Des Weiteren, nur um das mal ein wenig begreifbarer zu machen, ist es alles andere als ideal, zu sagen: Ich mach die Seite ab 18, dann hab ich keinen Ärger mehr. WEIL nach deutschem Recht muss man dann eigentlich seine Seite mit einem Altersverifikationssystem dicht machen. So einfach ist das nämlich letztlich alles nicht. Und Altersverifizierung kann ein teures Vergnügen werden.
Wie gesagt, lassen wir das alles auf uns zukommen. Solange es nicht einmal verbindliche Standards gibt, was will man da einklagen?
In diesem Sinne:
freeman

So schauts aus ... zumal dieses Material dann ja auch nicht wirklich viel mit einer Auseinandersetzung mit dem Film zu tun hätte. Letztlich kickt man einfach alle Bilder und Trailerlinks, die herb erscheinen und schon MUSS die Pressefreiheit greifen ... Falls net, ziehen wir auf einen chinesischen Server, die erlauben mehrC4rter hat geschrieben:Die Aussage mit Dark Knight und allgemein Reviews zu Filmen halte ich auch für Kokolores. Wenn Szenen-Bilder und sogar Trailer an den Reviews dranhängen und diese ab 16 sind(Trailer haben ja auch Freigaben) ist das aber was anderes.
Ansonsten bekommen John_Clark oder unser Taubenmann den Auftrag nen guten Schweizer Host zu finden
In diesem Sinne:
freeman

- John_Clark
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Ich habe ein wenig die Befürchtung, ihr unterschätzt eventuell die Lage ein wenig. Dieses Gesetz ist für Anwälte doch das gefundene Fressen. Und das LL-Forum ist dank geschickter Verlinkung in OFDB keine gänzlich unbekannte Seite mehr.
Klar, vielleicht sehen alle ein wenig zu schwarz, aber ganz auf die leichte Schulter dürfen wir es nicht nehmen.
Die Schweiz würde sich freuen, dem LL-Forum und seinen Usern Asyl zu gewähren :)
Klar, vielleicht sehen alle ein wenig zu schwarz, aber ganz auf die leichte Schulter dürfen wir es nicht nehmen.
Die Schweiz würde sich freuen, dem LL-Forum und seinen Usern Asyl zu gewähren :)
- The Punisher
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Das Problem ist nicht damit behoben einfach den Server ins Ausland zu versetzen da freeman immer noch in Deutschland wohnt. Wenn schon müsste er ins Ausland umziehen oder den Admin Posten jemandem abtreten der im Ausland wohnt.

"And shepherds we shall be, for Thee, my Lord, for Thee. Power hath descended forth from
Thy hand.That our feet may swiftly carry out Thy command. So we shall flow a river forth
to Thee, and teeming with souls shall it ever be. In nomine Patri Et Filii.Spiritus Sancti"
- John_Clark
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Oder wir Gründen den "Liquid Love.de" Verein in der Schweiz und das ganze wäre ab sofort eine Schweizer Angelegenheit. :)The Punisher hat geschrieben:Das Problem ist nicht damit behoben einfach den Server ins Ausland zu versetzen da freeman immer noch in Deutschland wohnt. Wenn schon müsste er ins Ausland umziehen oder den Admin Posten jemandem abtreten der im Ausland wohnt.
Das hat mit unterschätzen nix zu tun. Es ist einfach nur so, dass am 1.1. ein Gesetz in Kraft tritt, dem es an jedweder Grundlage mangelt. Es gibt Regeln, aber keinen Standard, wie man diese durchsetzen soll. Alles was durchs Netz weht, ist eine Ahnung ... kein Deut mehr. ES gibt kein System, um die Seiten zu labeln, die Gerüchte um eine hochzuladende xml.Datei würde so ziemlich ALLEN Blogs das Genick brechen (die meisten setzen auf online Lösungen auf, ohne irgendwelche FTP Zugänge zu haben usw.) und und und ...
Und seien wir ehrlich, die Abmahnwelle wird wohl eher kommerzielle Seiten betreffen, wenn der eine Anbieter dem anderen mittels Blicke ins Impressum eine lange Nase drehen will, weil der keinen Jugendschutzbeauftragten hat.
Ich wüsste aktuell niemandem, mit dem wir verfeindet oder was auch immer wären ... Geld verdienen wir auch keinen Deut mit der Seite ... Aktuell ist da einfach nicht mehr als abwarten ... und der Verzicht auf Kurschlusshandlungen ...
In diesem Sinne:
freeman
Und seien wir ehrlich, die Abmahnwelle wird wohl eher kommerzielle Seiten betreffen, wenn der eine Anbieter dem anderen mittels Blicke ins Impressum eine lange Nase drehen will, weil der keinen Jugendschutzbeauftragten hat.
Ich wüsste aktuell niemandem, mit dem wir verfeindet oder was auch immer wären ... Geld verdienen wir auch keinen Deut mit der Seite ... Aktuell ist da einfach nicht mehr als abwarten ... und der Verzicht auf Kurschlusshandlungen ...
In diesem Sinne:
freeman

Die Anbieter der Blogpages(blogspot oder so) werden darauf sicher auch reagieren, und Zusatzoptionen intergrieren um deren Angebot darauf umzustellen, soweit die Anbieter auch Deutsche Ableger haben zumindest.freeman hat geschrieben:ES gibt kein System, um die Seiten zu labeln, die Gerüchte um eine hochzuladende xml.Datei würde so ziemlich ALLEN Blogs das Genick brechen (die meisten setzen auf online Lösungen auf, ohne irgendwelche FTP Zugänge zu haben usw.) und und und ...
Wenn das Wörtchen Wenn nicht wäre ... und seien wir ehrlich, glaubt hier irgendwer, dass ausländische Anbieter sich darum einen Deut scheren werden. Da werden diverse "deutsche Ableger" ungelabelt herumtingeln ;-)C4rter hat geschrieben:soweit die Anbieter auch Deutsche Ableger haben zumindest.
In diesem Sinne:
freeman

Ha, ein hoch auf NRW
http://www.wdr.de/themen/computer/inter ... e=computer
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Wer ist online?
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