Im Internetpodcast "Gameone Plauschangriff" wird konsequent die Tugend gewahrt indizierte Titel entweder auszupiepsen, diese mit einem Decknamen zu umschreiben oder bei Nennung des Titels nicht zu bewerten.
Auch in der www.ogdb.eu wurde vollständig auf ein Bewertungssystem verzichtet eben weil es auch indizierte Titel gibt und man ein solches Feature damit nicht konsequent über alle Titel verteilen könnte.
Nun habe ich mich dort im Forum mal erkundigt, wie es denn sein kann, dass zum Beispiel die ofdb sehr wohl indizierte Titel bewerten lassen kann.
Ich zitiere:
"Die Frage, die sich juristisch stellt, lautet: Gilt die Bewertung eines indizierten Mediums als Werbung? Der OFDb ist diese Überlegung offenbar egal, sie nehmen das Risiko in Kauf - wir nicht."
Das wird anscheinend wirklich sehr ernst genommen. Keine Ahnung wie das die ofdb macht und ob sie überhaupt juristisch verfolgt werden müsste, aber wenn dem so ist, dann läuft das hier im Forum doch eigentlich auch nicht mit rechten Dingen zu, da auch wieder etliche indizierte Titel besprechen und sogar auf uncut Fassungen verweisen nach jedem Review.
Also mich würde schlicht und einfach mal interessieren wie denn da nun genau die Gesetzlage ist und inwiefern wir (oder die ofdb) davon befreit ist, oder hier sich die Betreiber wirklich einem kleinen Risiko aussetzen?
Jay ist verwirrt





